Sportprogramm WS 2024/25 - Vorlesungszeit

Das Sportangebot für das Wintersemester 2024/25 kann ab sofort online gebucht werden!

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Zum Buchungsstart darf nur ein Kurs pro Person gebucht werden, um möglichst vielen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen. Verstößt jemand gegen diese Regel, behalten wir uns vor, alle Kursbuchungen dieser Person zu löschen. Zugangsberechtigungen (z.B. die Hochschulsport Grundgebühr), Schnupperkurse, Workshops und Touren sowie die quartalsweise Buchung des Fitnessstudios und Ski- und Snowboardreisen sind von dieser Regel ausgenommen und können immer gebucht werden. 
Bitte buchen Sie schnellstmöglich! Sollte ein von Ihnen gewünschter Kurs ausgebucht sein, setzen Sie sich bitte auf die Warteliste, wir werden uns bemühen, dem Bedarf durch zusätzliche Kurse gerecht zu werden.
In der Regel können Externe erst ab dem 11. November Kurse 2024 buchen, so noch Kapazitäten vorhanden sind. Ausgenommen sind bei dieser Regelung die Tanzkurse.

Bitte buchen Sie nur, wenn Sie an mindestens 80 % der Kurstermine anwesend sein können. Bitte tragen Sie durch Ihre regelmäßige Teilnahme dazu bei, dass die Kursdurchführung gesichert bleibt.
Die Kurse beginnen ab dem 4. November 2024. 


Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter Aktuelles über zusätzliche Angebote, Änderungen und Terminverschiebungen!


Der Hochschulsport steht grundsätzlich nur den Studierenden und Mitarbeitern der Lübecker Hochschulen offen. Externe Studierende müssen ihren Studentenstatus nachweisen. Nähere Angaben dazu in unseren Teilnahmebedingungen.


Die Studierenden der Technischen Hochschule Lübeck, der Musikhochschule Lübeck und der Universität zu Lübeck benötigen keine Grundgebührbuchung. Sie sind mit ihrem Studierendenausweis für das aktuelle Semester teilnahmeberechtigt. Dieser ist in jeder Kursstunde mitzuführen.

Für alle Übrigen ist die Buchung der Grundgebühr Hochschulsport Voraussetzung für die Teilnahme an den Hochschulsportkursen, sofern in der Anmeldemaske des gewünschten Kurses nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Mehr dazu in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Punkt 3.