Allgemeine Teilnahmebedingungen

Stand: 16. Juni 2023 - (Änderungen sind kursiv dargestellt, siehe Punkt 4)

1. Anmeldung zum Hochschulsport

Für die Teilnahme am Hochschulsport ist eine Online-Anmeldung auf der Internetseite des Hochschulsports erforderlich (www.hochschulsport-luebeck.de). Die Teilnahme ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich.

Die Anmeldung zum Hochschulsport ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur bis zum Beginn des jeweiligen Hochschulsportprogramms durch schriftliche Abmeldung im Hochschulsportbüro (Universität zu Lübeck, Zentrale Universitätsverwaltung, Haus 2, Zimmer 104, Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck) möglich. Die Buchung der Grundgebühr kann grundsätzlich nicht storniert werden. 

Studierende der Technischen Hochschule, Musikhochschule und Universität zu Lübeck sind durch ihren aktuellen Studentenausweis teilnahmeberechtigt. Studierende der Hochschule des Bundes, Promovierende ohne Studentenausweis, Teilnehmende am Propädeutikum, Auszubildende und Mitarbeiter*innen der Lübecker Hochschulen sowie externe Studierende, Auszubildenede, Alumni und Gäste sind erst mit Buchung der Hochschulsport Grundgebühr für das laufende Semester teilnahmeberechtigt (siehe Satzung über Beiträge und Gebühren für besondere Dienstleistungen und die Benutzung der Einrichtungen der Universität zu Lübeck, (Anlage 4). Bitte zeigen Sie dem*der Kursleiter*in in der ersten Kursstunde Ihren Nachweis. 
Die Grundgebühr und ggf. anfallende Kursgebühren werden per Lastschrift eingezogen. Nach erfolgter Anmeldung müssen die Anmeldebestätigung und der Hochschulsportausweis ausgedruckt werden.

Zur Anmeldung sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die für die Verwaltung erforderlichen Daten anzugeben. Die Anmeldung kann nur im Internet auf der oben angegeben Internetseite erfolgen. Die dort elektronisch einzugebenden Daten unterliegen der vertraulichen und ausschließlichen Verwendung der Sportorganisation des Hochschulsports Lübeck. Die Daten sind geschützt und werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht weitergeleitet. Es gelten die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes.
 

2. Nachweis der Teilnahmeberechtigung

Der gültige Studierenden- bzw. Dienstausweis in Verbindung mit den entsprechenden Hochschulsportausweisen dient als Nachweis der Teilnahmeberechtigung und ist zu jeder Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

Bei allen Veranstaltungen auf dem Gelände der Bundespolizeiakademie und in Zweifelsfällen ist der Nachweis nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Wer bei Kontrollen ohne gültigen Nachweis der Teilnahmeberechtigung für den jeweiligen Kurs angetroffen wird, hat ein zusätzliches Entgelt von € 40,- unmittelbar in bar zu zahlen. Die Zahlung wird bei einer späteren Anmeldung nicht angerechnet. Wird die Zahlung grundlos verweigert, wird die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Hochschulsport ausgeschlossen.
 

3. Teilnahme an den Kursen

Das Sportprogramm ist auf der Internetseite des Hochschulsports einzusehen. Daraus ergibt sich, welche Kurse kostenpflichtig sind. Für alle Kurse müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Internetseite anmelden. Mit der Buchung erwirbt man das Anrecht, an mindestens 80% der Kurstermine teilzunehmen. Ist die Nachfrage größer als die vorhandenen Kapazitäten, werden die vorhandenen Plätze nach Teilnehmerliste in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.

Gegebenenfalls können Sie sich lediglich auf einer Warteliste für den Benachrichtigungsservice registrieren lassen. Wer verpflichtet ist, die Grundgebühr kostenpflichtig zu buchen, muss unbedingt zuerst den gewünschten Kurs buchen. Sofern in der Anmeldemaske des gewünschten Kurses nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, muss die Grundgebührbuchung im Anschluss an die Kursbuchung erfolgen.

Bei Nichtteilnahme an den Kursen erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühr. Bei einem Rücktritt von der Kursteilnahme bis 30 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- einbehalten, diese Gebühr ist maximal begrenzt auf die Kursgebühr. Erfolgt der Rücktritt später und kann rechtzeitig keine Ersatzteilnehmerin oder kein Ersatzteilnehmer gefunden werden, wird die gesamte Kursgebühr einbehalten. Die Vergabe der Plätze an Ersatzteilnehmer ist nur durch das Hochschulsportbüro möglich. Entstehen dem Hochschulsport durch den Rücktritt weitere Kosten, sind diese von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zu tragen.

Die Anzahl der Kurstermine orientiert sich an den vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Vorlesungszeit, Schulferien in kommunalen Sportstätten etc.). Eine Erstattung der Kursgebühr bei Absage oder Abbruch eines Kurses erfolgt nur dann, wenn der Hochschulsport dieses Hindernis zu vertreten hat. In Ausnahmefällen kann ein Kurs ersatzlos ausfallen, wenn er mit einmalig stattfindenden Sonderveranstaltungen kollidiert. Hierauf werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens eine Woche vorher auf der Internetseite des Hochschulsports hingewiesen.

Der Hochschulsport stellt keine Teilnahmenachweise für die Bonusprogramme der Krankenkassen aus.
 

4. Haftung und Versicherung

Die Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Hochschulsport wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen Dritter abzuschließen. Die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen oder deren Verlust wird ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, Geld- und Wertgegenstände nicht mit zu den Sportstätten zu bringen und persönliche Sachen mit in die Hallen beziehungsweise zu den Sportanlagen zu nehmen.

Alle ordentlich immatrikulierten Studierende sowie alle Beschäftigte der Lübecker Hochschulen (MHL, THL und Uni HL) sind bei der Teilnahme am Hochschulsport gegen Unfälle versichert. Unfälle sind sofort im Hochschulsportbüro zu melden. Bei Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports grundsätzlich nicht als Dienstunfall. Diesen und allen übrigen Teilnehmer*innen wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.

Grundsätzlich haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hochschulsports der jeweiligen Veranstaltung entsprechend zu kleiden; insbesondere das Tragen von geeigneten Sportbrillen ist dringend geboten. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz ist untersagt.
 

5. Regeln für die Sportstättennutzung

Es gelten die Hallen- und Benutzungsordnungen der jeweiligen Sportstätten. Hallen sind grundsätzlich nur mit sauberen Hallenschuhen zu betreten, die mit einer farblosen, abriebfesten Sohle versehen sind ("non-marking"-Sohle). Bei Zuwiderhandlung behält sich der Hochschulsport vor, den Verursacher mit den Reinigungskosten zu belasten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben auf die Anweisungen des Hochschulsportpersonals zu achten und diesen Folge zu leisten. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Hochschulsport ausgeschlossen werden.